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NEUE VERORDNUNG IN NIEDERSACHSEN: Nur noch FFP2-Maskenpflicht, sonst keine Einschränkungen/
Gaststätte mit 3G-Regel zu betreten
Aufgrund der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus gilt nun nur noch die FFP2-Maskenpflicht in den Räumlichkeiten der Tennishalle. Die Gaststätte kann derzeit mit der 3G-Regel betreten werden.
Bitte beachtet hierzu die Verordnung des Landes Niedersachsen.
Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen
Wir wünschen Euch eine erfolgreiche Wintersaison.
Tennishalle Spvg. Haste (07.03.2022)